Willkommen bei der Engel-Pflege Solomon für den Raum Gütersloh und Harse­winkel

Wir sind an Ihrer Seite

Der ambulante Pflege­dienst Engel Pflege Solomon hat langjährige Erfahrung in der häuslichen Kranken- und Alten­pflege. Unsere Philo­sophie ist es, Sie nach Ihren ganz persön­lichen Bedürf­nissen indivi­duell und in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung ganzheitlich zu betreuen.

Die Sicherheit und Gebor­genheit des eigenen Zuhauses bietet Ihnen die Möglichkeit, den eigenen Lebens­rhythmus und vorhandene sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten. Wir wollen Ihnen durch unser Angebot ein möglichst selbst­be­stimmtes Leben ermög­lichen und  weiteren Erkran­kungen vorzu­beugen.

Für eine möglichst optimale Versorgung arbeiten wir eng mit Ihren Angehö­rigen, Ärzten, Sozial­diensten und Kranken­häusern zusammen und erstellen so einen indivi­du­ellen Pflege- und Betreu­ungsplan.

In unserem Pflegeteam leistet unser erfah­renes Fachper­sonal an sieben Tagen in der Woche eine quali­fi­zierte und hochwertige Pflege – auch an Sonn- und Feier­tagen. Die Zeiten in denen Sie von uns versorgt werden wollen, orien­tieren sich an Ihrem Lebens­rhythmus.

Unser Team arbeitet auf dem neusten Stand der fachlichen Erkennt­nisse und wird selbst­ver­ständlich laufend fortge­bildet.

Engel Pflege - Ambulanter Pflegedienst in Gütersloh und Harsewinkel

Kosten­loses Beratungs­ge­spräch

Nichts ersetzt die eigene Erfahrung und ein persön­liches Kennen­lernen.

 

Deshalb unser Angebot:

Testen Sie unsere mobile Pflege und lernen Sie uns in einem kosten­losen und unver­bind­lichen Beratungs­ge­spräch kennen.

 

Philo­sophie & Soziales

Unser Unter­nehmen und unsere Vorstellung von ambulanter Pflege.

 

Soziale Kompetenz und mensch­liche Umgangs­formen sind uns besonders wichtig. Wir berück­sich­tigen die Einzig­ar­tigkeit und Beson­derheit, die Gewohn­heiten und auch die Einschrän­kungen eines jeden Klienten.

Der Mensch steht bei uns im Mittel­punkt allen Handelns. Wir stehen ihm bei all seinen Sorgen und Nöten zur Seite, unter­stützen ihn bei der Umsetzung seiner Vorstel­lungen und Wünsche. Bei uns gibt es keine kultu­rellen, religiösen oder gesell­schafts­so­zialen Vorur­teile.

Gerade älteren Menschen ist ein bekanntes und sicheres Wohnumfeld wichtig. Unser Ziel ist es, ein würde­volles Leben zu Hause zu ermög­lichen und die Klienten so lange wie möglich in ihrer langjährig gewohnten Umgebung versorgen.

Durch pflege­ri­schen Sachver­stand, Fachlichkeit, ständige Erreich­barkeit, Freund­lichkeit, Planbarkeit und Flexi­bi­lität möchten wir eine möglichst große­Kun­den­zu­frie­denheit erreichen.

Unsere Pflege richtet sich nach wissen­schaftlich anerkannten und führenden Standards aus.

 

Qualität & Quali­täts­si­cherung

 

Die Zufrie­denheit unserer Kunden ist unser oberstes Ziel

 

Um die Qualität unserer Leistungen messen zu können, haben wir verschiedene Instru­mente imple­men­tiert. In regel­mä­ßigen Abständen werden unsere Klienten bzw. deren Angehörige durch unseren Quali­täts­be­auf­tragten besucht und nach ihrer Zufrie­denheit befragt. Dabei wird eine Check­liste geführt, um eventuelle Verbes­se­rungs­wünsche zu dokumen­tieren. Im Rahmen dieses Besuches wird auch die Pflege­qua­lität unserer Mitar­beiter auf den Prüfstand gestellt.

Daneben erhalten unsere Klienten regel­mäßig Frage­bögen, die sie anonym zurück­geben und die anschließend durch uns ausge­wertet werden.

Wir arbeiten an einer konti­nu­ier­lichen Verbes­serung unserer Struk­turen, Prozesse und Ergeb­nisse. Qualität und Leistung machen wir für unsere Kunden trans­parent.

Interne und externe Fortbil­dungen halten uns auf dem aktuellen Stand der pflege­wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nisse.

Unsere Verfah­rens­weisen auf Basis wissen­schaft­licher Exper­ten­stan­dards werden ständig weiter­ent­wi­ckelt und in Quali­täts­zirkeln evaluiert.

 

Unsere Leistungen

 

Die von uns angebo­tenen Leistungen reichen von der Versorgung von Leicht­pfle­ge­be­dürf­tigen bis hin zu Schwerst­pfle­ge­be­dürf­tigen.

Wir bieten Beratung und Infor­mation über finan­zielle Hilfe durch die Pflege­ver­si­cherung, die Kranken­ver­si­cherung und das Bundes­so­zi­al­hil­fe­gesetz.

Gerne helfen wir Ihnen in einem persön­lichen Beratungs­ge­spräch bei der Zusam­men­stellung Ihres indivi­du­ellen Pflege­pro­grammes. Wir verstehen Ihre Wünsche und Bedürf­nisse, aber auch Ihre Ängste und Sorgen und bieten Ihnen die notwendige Unter­stützung.

Wir bieten alle Leistungen im Rahmen der Kranken- und Pflege­ver­si­cherung. Zusätzlich verstehen wir uns als Partner in der Pflege. Beispiels­weise können wir pflegende Angehörige entlasten und stehen dabei stets mit Rat und Tat zur Seite.

Als quali­fi­zierter Pflege­dienst bieten wir auch alle Leistungen, die nicht über die Kranken- oder Pflege­kassen abgerechnet werden können.

Unser exami­niertes Fachper­sonal ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar! Selbst­ver­ständlich auch an Wochen­enden und Feier­tagen. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie in Notfällen eine Fachkraft durch Rufwei­ter­schaltung.

Unsere Leistungen im Überblick

Grund­pflege

Pflege­be­dürftig im Sinne des Pflege­ver­si­che­rungs­ge­setzes ist, wer wegen einer körper­lichen, seeli­schen oder geistigen Krankheit oder Behin­derung für die gewöhnlich und regel­mäßig wieder­keh­renden Verrich­tungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheb­lichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf.

Die Feststellung einer Hilfe­be­dürf­tigkeit erfolgt durch den Medizi­ni­schen Dienst der Kranken­ver­si­cherung (MDK) im Rahmen eines Hausbe­suches, bei dem wir Ihnen gerne unter­stützend zur Seite stehen.

Unsere Leistungen im Rahmen der Grund­pflege sind in unserem Leistungs­ka­talog geregelt, der sich in Einzel­leis­tungen und Leistungs­kom­plexe gliedert. Hier können Sie wählen, welche Verrich­tungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen, und Sie können sich Ihr indivi­du­elles Leistungs­pro­gramm aus dem Hilfe­an­gebot zusam­men­stellen. Hierbei stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.

Selbst­ver­ständlich helfen wir Ihnen auch, wenn Sie nicht als pflege­be­dürftig einge­stuft worden sind. Die erfor­der­liche Hilfe kann dann entweder über Eigen­fi­nan­zierung oder ggf. über die Sozial­hilfe sicher­ge­stellt werden.

Die Grund­pflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme der Körper­pflege. Dabei wird größter Wert auf eine situa­ti­ons­ge­rechte und indivi­duell mit Ihnen abgestimmte Pflege gelegt.

Der Klient soll mit in die Pflege integriert werden, soweit es ihm möglich ist. Dadurch erhält der Kunde seine Mobilität und sein Selbst­be­wusstsein wird gefördert.

Die Grund­pflege beinhaltet beispiels­weise:

  • Körper­pflege (z.B. Waschen, Baden, Zahnpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden)
  • Mobilität (z.B. Aufstehen, Gehen, Stehen, Bewegungs­übungen, Lagern, Betten)
  • Ernährung (z.B. Zubereiten von kleineren Mahlzeiten oder Fertig­ge­richten, Hilfe bei der Nahrungs­auf­nahme)
  • Vorbeu­gende Maßnahmen (z.B. Dekubi­tus­pro­phylaxe)
  • und weitere Leistungen

 

Sie haben Fragen zur Grund­pflege?
Rufen Sie uns an!

Telefon 05241 – 300 69 74 .

Behand­lungs­pflege

Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krank­heiten heilen, ihre Verschlim­merung verhüten oder Krank­heits­be­schwerden lindern. Sie werden vom behan­delnden Arzt verordnet und können an alle Pflege­kräfte des Pflege­dienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige sie nicht selbst durch­führen können.
Die Behand­lungs­pflegen werden zu 100% von der Kranken­kasse übernommen.

Die Behand­lungs­pflege beinhaltet beispiels­weise:

  • Medika­men­tengabe sowie Augen­trop­fengabe

  • Medika­mente richten in Form einer Wochen­do­sette

  • Legen und anhängen von subku­tanen Infusionen

  • Inhala­tionen

  • Blutzucker messen und Insulingabe subkutan

  • Blutdruck messen, Blutdruck­kon­trolle

  • An- und Ausziehen von Kompres­si­ons­strümpfen

  • Anlegen und Abnehmen von Kompres­si­ons­ver­bänden

  • Anlegen und abnehmen von stützenden und stabi­li­sie­renden Verbänden

  • Anlegen von ärztlich verord­neten Bandagen und Orthesen

  • Versorgung von akuten und schwer heilbaren und chroni­schen Wunden sowie Dekubi­tus­ver­sorgung

  • Positi­ons­wechsel zur Dekubi­tus­be­handlung sowie Lagern

  • Stoma­ver­sorgung

  • SPK‑, PEG- und Stoma­ver­sorgung

  • Einläufe

  • Wechsel und Pflege der Trache­al­kanüle

  • und weitere Leistungen

 

Leistungen der Behand­lungs­pflege erfolgen auf ärztliche Verordnung gemäß § 37 SGB V.
Diese werden direkt mit der zustän­digen Kranken­kasse abgerechnet.

Sie haben Fragen zum Thema Behand­lungs­pflege?
Rufen Sie uns an!

Telefon 05241 – 300 69 74

Verhin­de­rungs­pflege

Wir pflegen Ihren Angehö­rigen, wenn Sie verhindert sind!

Fällt die Pflege­person wegen Erholungs­urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen aus, haben Sie Anspruch auf Ersatz­pflege durch einen Pflege­dienst.

Nutzen Sie die zusätz­liche Unter­stützung bis zu sechs Wochen pro Kalen­derjahr.

Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungs­be­trages für Kurzzeit­pflege (das sind bis zu 877 Euro) künftig zusätzlich für Verhin­de­rungs­pflege ausge­geben werden.

Die Leistungen der Verhin­de­rungs­pflege stehen den Versi­cherten der Pflege­grade 2 bis 5 zu.

So wird es dem Pflege­be­dürf­tigen ermög­licht, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben.

Die Verhin­de­rungs­pflege kann auch stunden­weise in Anspruch genommen werden.

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Überlei­tungs­pflege

Die Überlei­tungs­pflege beginnt schon im Krankenhaus, denn der Bedarf an Pflege­be­ratung besteht vor allem schon vor der Entlassung von der statio­nären Einrichtung zurück in die eigene Häuslichkeit.
Wie soll es nun zuhause weiter­gehen?

Unsere Beratung beginnt daher schon direkt vor Ort, indem wir uns mit der Insti­tution in Verbindung setzen und bereits während des Aufent­haltes nach ärztlicher Anordnung alles Notwendige (wie z.B. Bedarf eines Pflege­bettes, Rollstuhls, Nacht­stuhls etc.) für die anschlie­ßende ambulante Versorgung organi­sieren. So kann der Klient sorgenfrei nach Hause entlassen werden.

Sie haben Fragen zum Thema Überlei­tungs­pflege?
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Hauswirt­schaft

Die Führung eines selbst verant­wor­teten Haushaltes hat viele Facetten, die für einen gesunden Menschen lästig und unangenehm sein können, für viele alte und pflege­be­dürftige Menschen sind sie nicht mehr leistbar, oder nur mit größter Mühe zu bewäl­tigen.

Hier bieten wir unsere Hilfe an. Wir tragen dazu bei, dass auch dieje­nigen Menschen, die die tägliche Hausarbeit nicht mehr alleine bewäl­tigen können, sich weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohlfühlen können.

Auch der soziale Kontakt und kleine Freuden im Alltag spielen in diesem Zusam­menhang eine große Rolle.

Gerne übernehmen wir anfal­lende Aufgaben wie:

  • Reinigung der Wohnung (z.B. Abspülen, Staub wischen und saugen, Boden­rei­nigung)
  • Essens­zu­be­reitung kleinerer Mahlzeiten wie z.B. Frühstück, Abend­essen
  • Waschen und Pflegen der Wäsche
  • Erledigung von Einkäufen und Besor­gungen
  • Begleitung bei Arzt- und Behör­den­gängen
  • Müllent­sorgung
  • Reinigung von Treppen und Fenstern
  • Betten­machen und ‑abziehen
  • Lüften der Wohnung
  • Leeren des Brief­kastens
  • und vieles mehr

 

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Betreuung

Diese Leistungen können stunden­weise nach indivi­du­eller Notwen­digkeit mit uns vereinbart werden:

  • Beauf­sich­tigung von Pflege­be­dürf­tigen, um Angehö­rigen und Pflege­per­sonen eine „sichere“ Auszeit zu ermög­lichen
  • Unter­stützung bei sinnvoller Beschäf­tigung wie z.B. gemein­sames Lesen, Gesell­schafts­spiele, gemein­sames Kochen oder Backen
  • Mobili­sation in Begleitung wie z.B. Spazie­ren­gehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungs­übungen
  • Begleitung bei Unter­neh­mungen zu Fuß wie z.B. Arztbesuch, Behör­den­besuch, Einkäufen u.v.m.

 

Im Rahmen der zusätz­lichen Betreu­ungs­leis­tungen nach § 45b SGB XI sind diese Leistungen abrechenbar.

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Vermittlung von Pflege­hilfs­mitteln

Gerne übernehmen wir für Sie in Zusam­men­arbeit mit Ihrem Hausarzt, der zustän­digen Kranken­kasse und der Apotheke bzw. dem Sanitätshaus die Vermittlung bzw. Anschaffung von Pflege­hilfs­mitteln.

Darunter fallen beispiels­weise:

  • Pflege­betten
  • Nacht­stühle
  • WC-Sitzerhö­hungen
  • Badewan­nen­lifter
  • Rollstühle
  • Rolla­toren und andere Gehhilfen
  • u.v.m.

 

Weiter vermitteln wir auf Wunsch:

  • Essen auf Rädern/Menüservice
  • Frisör/Kosmetik
  • Fußpflege
  • Hausnot­ruf­systeme
  • Raumpfle­ge­rinnen
  • Kranken­gym­nastik
  • u.v.m.

 

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Pflege­be­ratung

Wichtig für alle Betrof­fenen ist ein möglichst umfas­sendes Verständnis für alle relevanten Themen. Deshalb beraten wir gerne ausführlich Pflege­be­dürftige sowie pflegende Angehörige, geben Wissen und Fähig­keiten weiter und tragen auf diese Weise dazu bei, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

Wenn ein Angehö­riger pflege­be­dürftig wird, möchten sich die Angehö­rigen häufig selber um den Betrof­fenen kümmern. Dabei kommen oft ungewohnte Heraus­for­de­rungen auf Angehörige zu. Wir helfen Ihnen, diese Heraus­for­de­rungen zu meistern.

Durch unsere Erfahrung im Umgang mit älteren oder kranken Menschen können wir Ihnen bei einer Pflege­be­ratung wertvolle Hinweise geben und Sie mit unserem Wissen unter­stützen.

Ob eine profes­sio­nelle Beratung zum Wohnumfeld, Hilfe beim Durch­blick durch den Subven­tions-Dschungel, Schulung im Umgang mit dem Pflege­be­dürf­tigen, fachpfle­ge­rische Anlei­tungen, Pflege­hilfs­mit­tel­be­ratung – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Beratungs­besuch nach § 37 Abs. 3

Dies betrifft ausschließlich Empfänger von Pflegegeld.
Jeder Pflege­be­dürftige, der Pflegegeld bezieht, ist gemäß seines Pflege­grades verpflichtet, regel­mäßig eine Pflege­be­ratung in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Pflege­kasse ist es dabei, durch fachge­rechte Beratung der pflegenden Angehö­rigen, eine gute Pflege zu gewähr­leisten. Die Kosten für den Pflege­besuch werden von den Pflege­kassen übernommen.

Der Pflegegrad entscheidet über die Häufigkeit der Pflege­be­suche:

  • Pflegegrad 2–3 halbjährlich
  • Pflegegrad 4–5 viertel­jährlich

 

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Beratungs­ge­spräch nach § 45 SGB XI

Wir bieten den pflegenden Angehö­rigen eine umfas­sende und indivi­duelle Beratung im häuslichen Bereich.

Ergänzend zu einem Pflegekurs kann die Pflege­fach­kraft, abgestimmt auf das Krank­heitsbild und den vorlie­genden Pflege­bedarf, die pflegenden Angehö­rigen gezielt beraten und anleiten.

Die Beratungs­ge­spräche werden nach dem aktuellen Standard durch­ge­führt.

Die Kosten für das Beratungs­ge­spräch werden in der Regel von den Pflege­kassen übernommen.

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Zusätz­liche Leistungen

Wir beraten und unter­stützen Sie gerne

  • bei Anträgen an Behörden und andere Insti­tu­tionen
  • beim Einstu­fungs­ver­fahren durch die Pflege­kasse
  • bei Anträgen an das Versor­gungsamt
  • bei der Beantragung von Pflege­hilfs­mitteln

Im Sinne einer umfas­senden Betreuung unserer Kunden fördern wir die koope­rative Zusam­men­arbeit aller an der Pflege und Versorgung Betei­ligter wie z.B. Ärzte, Apotheken, Sanitäts­häuser, Sozial­dienste u.v.m.

Wir stehen in einem guten Kontakt zu Ärzten, Fachärzten und Thera­peuten.

Sie haben Fragen zum unseren sonstigen Leistungen?
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Pflege-Kosten

Vor Pflege­beginn wird in einem Gespräch geklärt, wie viel Pflege benötigt wird und wer welche Kosten trägt (Kranken­kasse, Pflege­kasse, Privat oder andere Kosten­träger).

Dies wird in einem schrift­lichen Angebot festge­halten und dient als Grundlage für den anschlie­ßenden Pflege­vertrag.

Als Vertrags­partner aller Kranken­kassen rechnen wir alle medizi­ni­schen Leistungen (z.B. Kompres­si­ons­strümpfe an-/ausziehen, Medika­men­tengabe, Injek­tionen, Verbände anlegen) direkt mit den gesetz­lichen Kranken­kassen ab.

Nach erfolg­reichem Durch­laufen des Geneh­mi­gungs­ver­fahrens werden diese Leistungen vollständig von den Kranken­kassen übernommen.

Als Vertrags­partner der Pflege­kassen rechnen wir alle grund­pfle­ge­ri­schen Leistungen (z.B. Hilfe bei der Körper­pflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirt­schaft­lichen Versorgung) im Rahmen der vorlie­genden Pflege­stufe mit den Pflege­kassen ab.

Mit dem neuen Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff wächst die Zahl der Versi­cherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflege­ver­si­cherung haben, da die Unter­stützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen einge­stuft, die noch keine erheb­lichen Beein­träch­ti­gungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – einge­schränkt sind.

Pflege­gradeGeldleistungSachleistungEntlas­tungs­betrag
Pflegegrad 1125 Euro
Pflegegrad 2332 Euro761 Euro125 Euro
Pflegegrad 3573 Euro1.432 Euro125 Euro
Pflegegrad 4765 Euro1.778 Euro125 Euro
Pflegegrad 5947 Euro2.200 Euro125 Euro

Bei Einsatz eines Pflege­dienstes lautet der Wahltarif „Sachleistung“.
Wird die Pflege ausschließlich durch Angehörige gewähr­leistet, ist der Wahltarif „Geldleistung“. Eine Kombi­nation beider Tarife ist hierbei ebenfalls möglich.

Wird die Sachleistung durch den Pflege­dienst nicht ausge­schöpft, zahlt die Pflege­kasse die Geldleis­tungen anteilig an den Versi­cherten aus.

In jedem Fall ist es ratsam, sich bei der umfang­reichen und kompli­zierten Kosten­ent­stehung und ‑aufteilung einem Fachmann anzuver­trauen. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Jobs & Karriere

 

Ein Arbeits­platz in der mobilen Pflege hat viel zu bieten

Abwechs­lungs­reich, sinnvoll und zukunft­sicher: ein Arbeits­platz in der mobilen Pflege hat viel zu bieten! Die Arbeit mit Menschen ist jeden Tag anders und spannend. Menschen zu unter­stützen, ihren Alltag mit Würde zu meistern und durch ein kleines Lächeln von den Kunden gezeigt zu bekommen, wie wichtig unsere Arbeit ist, macht die Arbeit im Pflege­be­reich erfüllend und sinnstiftend.

Die mobile Pflege als quali­fi­zierte Dienst­leistung ist ein Berufsfeld mit langer Tradition und ständigem Wachstum und bietet heute und auch in Zukunft sichere und attraktive Arbeits­plätze.

 

Wir suchen regel­mäßig exami­nierte Fachkräfte, Pflege­hilfs­kräfte sowie Betreu­ungs­as­sis­tenten. Unser herzliches Team erwartet Sie bereits …

Sie bringen mit:

Pflege­fach­kraft
eine abgeschlossene Ausbildung sowie Führer­schein
Erfah­rungen in der Pflege und Freude an der Arbeit

Pflegehelfer(in)
einen Führer­schein und Freude an der Arbeit mit Menschen
Erfah­rungen in der Pflege
Behand­lungs­scheine LG1 und LG2

Alltagsbegleiter(in)/Betreuungsassistent(in) § 87b SGB XI
einen Führer­schein und Freude an der Arbeit mit Menschen
Erfah­rungen in der Pflege

Ausbildung & Praktika
Eine umfas­sende und quali­tativ hochwertige Ausbildung von Nachwuchs­kräften ist eine der wichtigsten Inves­ti­tionen in die Zukunft. Deshalb bieten wir sowohl Praktika als auch verschiedene 2- bis 3‑jährige Ausbil­dungen in der ambulanten Pflege an.

Frau Asuk, Frau Necke und Frau Tiemann stehen Ihnen diesbe­züglich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Bitte schicken Sie Ihre aussa­ge­kräftige Bewerbung an:

Engel Pflege­dienst GmbH, Frau Ayse Asuk
Bohlen­straße 12, 33330 Gütersloh
info@engel-pflege.de