Wir sind an Ihrer Seite
Der ambulante Pflegedienst Engel Pflege Solomon hat langjährige Erfahrung in der häuslichen Kranken- und Altenpflege. Unsere Philosophie ist es, Sie nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen individuell und in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung ganzheitlich zu betreuen.
Die Sicherheit und Geborgenheit des eigenen Zuhauses bietet Ihnen die Möglichkeit, den eigenen Lebensrhythmus und vorhandene sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten. Wir wollen Ihnen durch unser Angebot ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen und weiteren Erkrankungen vorzubeugen.
Für eine möglichst optimale Versorgung arbeiten wir eng mit Ihren Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und Krankenhäusern zusammen und erstellen so einen individuellen Pflege- und Betreuungsplan.
In unserem Pflegeteam leistet unser erfahrenes Fachpersonal an sieben Tagen in der Woche eine qualifizierte und hochwertige Pflege – auch an Sonn- und Feiertagen. Die Zeiten in denen Sie von uns versorgt werden wollen, orientieren sich an Ihrem Lebensrhythmus.
Unser Team arbeitet auf dem neusten Stand der fachlichen Erkenntnisse und wird selbstverständlich laufend fortgebildet.
Kostenloses Beratungsgespräch
Nichts ersetzt die eigene Erfahrung und ein persönliches Kennenlernen.
Deshalb unser Angebot:
Testen Sie unsere mobile Pflege und lernen Sie uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch kennen.
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Philosophie & Soziales
Unser Unternehmen und unsere Vorstellung von ambulanter Pflege.
Soziale Kompetenz und menschliche Umgangsformen sind uns besonders wichtig. Wir berücksichtigen die Einzigartigkeit und Besonderheit, die Gewohnheiten und auch die Einschränkungen eines jeden Klienten.
Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt allen Handelns. Wir stehen ihm bei all seinen Sorgen und Nöten zur Seite, unterstützen ihn bei der Umsetzung seiner Vorstellungen und Wünsche. Bei uns gibt es keine kulturellen, religiösen oder gesellschaftssozialen Vorurteile.
Gerade älteren Menschen ist ein bekanntes und sicheres Wohnumfeld wichtig. Unser Ziel ist es, ein würdevolles Leben zu Hause zu ermöglichen und die Klienten so lange wie möglich in ihrer langjährig gewohnten Umgebung versorgen.
Durch pflegerischen Sachverstand, Fachlichkeit, ständige Erreichbarkeit, Freundlichkeit, Planbarkeit und Flexibilität möchten wir eine möglichst großeKundenzufriedenheit erreichen.
Unsere Pflege richtet sich nach wissenschaftlich anerkannten und führenden Standards aus.
Qualität & Qualitätssicherung
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Ziel
Um die Qualität unserer Leistungen messen zu können, haben wir verschiedene Instrumente implementiert. In regelmäßigen Abständen werden unsere Klienten bzw. deren Angehörige durch unseren Qualitätsbeauftragten besucht und nach ihrer Zufriedenheit befragt. Dabei wird eine Checkliste geführt, um eventuelle Verbesserungswünsche zu dokumentieren. Im Rahmen dieses Besuches wird auch die Pflegequalität unserer Mitarbeiter auf den Prüfstand gestellt.
Daneben erhalten unsere Klienten regelmäßig Fragebögen, die sie anonym zurückgeben und die anschließend durch uns ausgewertet werden.
Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Strukturen, Prozesse und Ergebnisse. Qualität und Leistung machen wir für unsere Kunden transparent.
Interne und externe Fortbildungen halten uns auf dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse.
Unsere Verfahrensweisen auf Basis wissenschaftlicher Expertenstandards werden ständig weiterentwickelt und in Qualitätszirkeln evaluiert.
Unsere Leistungen
Die von uns angebotenen Leistungen reichen von der Versorgung von Leichtpflegebedürftigen bis hin zu Schwerstpflegebedürftigen.
Wir bieten Beratung und Information über finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und das Bundessozialhilfegesetz.
Gerne helfen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Pflegeprogrammes. Wir verstehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse, aber auch Ihre Ängste und Sorgen und bieten Ihnen die notwendige Unterstützung.
Wir bieten alle Leistungen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich verstehen wir uns als Partner in der Pflege. Beispielsweise können wir pflegende Angehörige entlasten und stehen dabei stets mit Rat und Tat zur Seite.
Als qualifizierter Pflegedienst bieten wir auch alle Leistungen, die nicht über die Kranken- oder Pflegekassen abgerechnet werden können.
Unser examiniertes Fachpersonal ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar! Selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie in Notfällen eine Fachkraft durch Rufweiterschaltung.
Unsere Leistungen im Überblick
Grundpflege
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf.
Die Feststellung einer Hilfebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Hausbesuches, bei dem wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehen.
Unsere Leistungen im Rahmen der Grundpflege sind in unserem Leistungskatalog geregelt, der sich in Einzelleistungen und Leistungskomplexe gliedert. Hier können Sie wählen, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen, und Sie können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen. Hierbei stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft worden sind. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder ggf. über die Sozialhilfe sichergestellt werden.
Die Grundpflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme der Körperpflege. Dabei wird größter Wert auf eine situationsgerechte und individuell mit Ihnen abgestimmte Pflege gelegt.
Der Klient soll mit in die Pflege integriert werden, soweit es ihm möglich ist. Dadurch erhält der Kunde seine Mobilität und sein Selbstbewusstsein wird gefördert.
Die Grundpflege beinhaltet beispielsweise:
- Körperpflege (z.B. Waschen, Baden, Zahnpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden)
- Mobilität (z.B. Aufstehen, Gehen, Stehen, Bewegungsübungen, Lagern, Betten)
- Ernährung (z.B. Zubereiten von kleineren Mahlzeiten oder Fertiggerichten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Vorbeugende Maßnahmen (z.B. Dekubitusprophylaxe)
- und weitere Leistungen
Sie haben Fragen zur Grundpflege?
Rufen Sie uns an!
Telefon 05241 – 300 69 74 .
Behandlungspflege
Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie werden vom behandelnden Arzt verordnet und können an alle Pflegekräfte des Pflegedienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige sie nicht selbst durchführen können.
Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Die Behandlungspflege beinhaltet beispielsweise:
-
Medikamentengabe sowie Augentropfengabe
-
Medikamente richten in Form einer Wochendosette
-
Legen und anhängen von subkutanen Infusionen
-
Inhalationen
-
Blutzucker messen und Insulingabe subkutan
-
Blutdruck messen, Blutdruckkontrolle
-
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
-
Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
-
Anlegen und abnehmen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
-
Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
-
Versorgung von akuten und schwer heilbaren und chronischen Wunden sowie Dekubitusversorgung
-
Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung sowie Lagern
-
Stomaversorgung
-
SPK‑, PEG- und Stomaversorgung
-
Einläufe
-
Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
-
und weitere Leistungen
Leistungen der Behandlungspflege erfolgen auf ärztliche Verordnung gemäß § 37 SGB V.
Diese werden direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.
Sie haben Fragen zum Thema Behandlungspflege?
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Verhinderungspflege
Wir pflegen Ihren Angehörigen, wenn Sie verhindert sind!
Fällt die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen aus, haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege durch einen Pflegedienst.
Nutzen Sie die zusätzliche Unterstützung bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 877 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.
So wird es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
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Überleitungspflege
Die Überleitungspflege beginnt schon im Krankenhaus, denn der Bedarf an Pflegeberatung besteht vor allem schon vor der Entlassung von der stationären Einrichtung zurück in die eigene Häuslichkeit.
Wie soll es nun zuhause weitergehen?
Unsere Beratung beginnt daher schon direkt vor Ort, indem wir uns mit der Institution in Verbindung setzen und bereits während des Aufenthaltes nach ärztlicher Anordnung alles Notwendige (wie z.B. Bedarf eines Pflegebettes, Rollstuhls, Nachtstuhls etc.) für die anschließende ambulante Versorgung organisieren. So kann der Klient sorgenfrei nach Hause entlassen werden.
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Hauswirtschaft
Die Führung eines selbst verantworteten Haushaltes hat viele Facetten, die für einen gesunden Menschen lästig und unangenehm sein können, für viele alte und pflegebedürftige Menschen sind sie nicht mehr leistbar, oder nur mit größter Mühe zu bewältigen.
Hier bieten wir unsere Hilfe an. Wir tragen dazu bei, dass auch diejenigen Menschen, die die tägliche Hausarbeit nicht mehr alleine bewältigen können, sich weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohlfühlen können.
Auch der soziale Kontakt und kleine Freuden im Alltag spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle.
Gerne übernehmen wir anfallende Aufgaben wie:
- Reinigung der Wohnung (z.B. Abspülen, Staub wischen und saugen, Bodenreinigung)
- Essenszubereitung kleinerer Mahlzeiten wie z.B. Frühstück, Abendessen
- Waschen und Pflegen der Wäsche
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
- Müllentsorgung
- Reinigung von Treppen und Fenstern
- Bettenmachen und ‑abziehen
- Lüften der Wohnung
- Leeren des Briefkastens
- und vieles mehr
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Betreuung
Diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung wie z.B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen
- Mobilisation in Begleitung wie z.B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß wie z.B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen u.v.m.
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind diese Leistungen abrechenbar.
Sie haben Fragen zum Thema Betreuungsleistungen?
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Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Gerne übernehmen wir für Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, der zuständigen Krankenkasse und der Apotheke bzw. dem Sanitätshaus die Vermittlung bzw. Anschaffung von Pflegehilfsmitteln.
Darunter fallen beispielsweise:
- Pflegebetten
- Nachtstühle
- WC-Sitzerhöhungen
- Badewannenlifter
- Rollstühle
- Rollatoren und andere Gehhilfen
- u.v.m.
Weiter vermitteln wir auf Wunsch:
- Essen auf Rädern/Menüservice
- Frisör/Kosmetik
- Fußpflege
- Hausnotrufsysteme
- Raumpflegerinnen
- Krankengymnastik
- u.v.m.
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Pflegeberatung
Wichtig für alle Betroffenen ist ein möglichst umfassendes Verständnis für alle relevanten Themen. Deshalb beraten wir gerne ausführlich Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige, geben Wissen und Fähigkeiten weiter und tragen auf diese Weise dazu bei, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, möchten sich die Angehörigen häufig selber um den Betroffenen kümmern. Dabei kommen oft ungewohnte Herausforderungen auf Angehörige zu. Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern.
Durch unsere Erfahrung im Umgang mit älteren oder kranken Menschen können wir Ihnen bei einer Pflegeberatung wertvolle Hinweise geben und Sie mit unserem Wissen unterstützen.
Ob eine professionelle Beratung zum Wohnumfeld, Hilfe beim Durchblick durch den Subventions-Dschungel, Schulung im Umgang mit dem Pflegebedürftigen, fachpflegerische Anleitungen, Pflegehilfsmittelberatung – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie haben Fragen zum Thema Pflegeberatung?
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Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
Dies betrifft ausschließlich Empfänger von Pflegegeld.
Jeder Pflegebedürftige, der Pflegegeld bezieht, ist gemäß seines Pflegegrades verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Ziel der Pflegekasse ist es dabei, durch fachgerechte Beratung der pflegenden Angehörigen, eine gute Pflege zu gewährleisten. Die Kosten für den Pflegebesuch werden von den Pflegekassen übernommen.
Der Pflegegrad entscheidet über die Häufigkeit der Pflegebesuche:
- Pflegegrad 2–3 halbjährlich
- Pflegegrad 4–5 vierteljährlich
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Beratungsgespräch nach § 45 SGB XI
Wir bieten den pflegenden Angehörigen eine umfassende und individuelle Beratung im häuslichen Bereich.
Ergänzend zu einem Pflegekurs kann die Pflegefachkraft, abgestimmt auf das Krankheitsbild und den vorliegenden Pflegebedarf, die pflegenden Angehörigen gezielt beraten und anleiten.
Die Beratungsgespräche werden nach dem aktuellen Standard durchgeführt.
Die Kosten für das Beratungsgespräch werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen.
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Zusätzliche Leistungen
Wir beraten und unterstützen Sie gerne
- bei Anträgen an Behörden und andere Institutionen
- beim Einstufungsverfahren durch die Pflegekasse
- bei Anträgen an das Versorgungsamt
- bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Im Sinne einer umfassenden Betreuung unserer Kunden fördern wir die kooperative Zusammenarbeit aller an der Pflege und Versorgung Beteiligter wie z.B. Ärzte, Apotheken, Sanitätshäuser, Sozialdienste u.v.m.
Wir stehen in einem guten Kontakt zu Ärzten, Fachärzten und Therapeuten.
Sie haben Fragen zum unseren sonstigen Leistungen?
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Pflege-Kosten
Vor Pflegebeginn wird in einem Gespräch geklärt, wie viel Pflege benötigt wird und wer welche Kosten trägt (Krankenkasse, Pflegekasse, Privat oder andere Kostenträger).
Dies wird in einem schriftlichen Angebot festgehalten und dient als Grundlage für den anschließenden Pflegevertrag.
Als Vertragspartner aller Krankenkassen rechnen wir alle medizinischen Leistungen (z.B. Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Medikamentengabe, Injektionen, Verbände anlegen) direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens werden diese Leistungen vollständig von den Krankenkassen übernommen.
Als Vertragspartner der Pflegekassen rechnen wir alle grundpflegerischen Leistungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung) im Rahmen der vorliegenden Pflegestufe mit den Pflegekassen ab.
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
Pflegegrade | Geldleistung | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 761 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 125 Euro |
Bei Einsatz eines Pflegedienstes lautet der Wahltarif „Sachleistung“.
Wird die Pflege ausschließlich durch Angehörige gewährleistet, ist der Wahltarif „Geldleistung“. Eine Kombination beider Tarife ist hierbei ebenfalls möglich.
Wird die Sachleistung durch den Pflegedienst nicht ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse die Geldleistungen anteilig an den Versicherten aus.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei der umfangreichen und komplizierten Kostenentstehung und ‑aufteilung einem Fachmann anzuvertrauen. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung.
Jobs & Karriere
Ein Arbeitsplatz in der mobilen Pflege hat viel zu bieten
Abwechslungsreich, sinnvoll und zukunftsicher: ein Arbeitsplatz in der mobilen Pflege hat viel zu bieten! Die Arbeit mit Menschen ist jeden Tag anders und spannend. Menschen zu unterstützen, ihren Alltag mit Würde zu meistern und durch ein kleines Lächeln von den Kunden gezeigt zu bekommen, wie wichtig unsere Arbeit ist, macht die Arbeit im Pflegebereich erfüllend und sinnstiftend.
Die mobile Pflege als qualifizierte Dienstleistung ist ein Berufsfeld mit langer Tradition und ständigem Wachstum und bietet heute und auch in Zukunft sichere und attraktive Arbeitsplätze.
Wir suchen regelmäßig examinierte Fachkräfte, Pflegehilfskräfte sowie Betreuungsassistenten. Unser herzliches Team erwartet Sie bereits …
Sie bringen mit:
Pflegefachkraft
eine abgeschlossene Ausbildung sowie Führerschein
Erfahrungen in der Pflege und Freude an der Arbeit
Pflegehelfer(in)
einen Führerschein und Freude an der Arbeit mit Menschen
Erfahrungen in der Pflege
Behandlungsscheine LG1 und LG2
Alltagsbegleiter(in)/Betreuungsassistent(in) § 87b SGB XI
einen Führerschein und Freude an der Arbeit mit Menschen
Erfahrungen in der Pflege
Ausbildung & Praktika
Eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft. Deshalb bieten wir sowohl Praktika als auch verschiedene 2- bis 3‑jährige Ausbildungen in der ambulanten Pflege an.
Frau Asuk, Frau Necke und Frau Tiemann stehen Ihnen diesbezüglich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
Engel Pflegedienst GmbH, Frau Ayse Asuk
Bohlenstraße 12, 33330 Gütersloh
info@engel-pflege.de